
Die „Zoll“ in Habkirchen.
Ein Überblick über die Jahrhunderte lange
Tätigkeit der Zollverwaltung
in Habkirchen.
Unsere Betrachtung beginnt nach dem Ende des 30-jährigen Krieges, da wir vor dieser Zeit keine Nachforschungen betrieben haben. Dieser Krieg hatte für unser Land und unsere Bevölkerung verheerende Auswirkungen. In Habkirchen und Mandelbach lebten lediglich noch fünf Personen und ein Pferd.
Um diesen Mangel auszugleichen hat man aus anderen, weniger vom Krieg betroffenen Gebieten Menschen angeworben. Man stellte Land zur Verfügung und sagte ihnen Steuerbefreiungen zu. Dies dürfte auch für den Zoll gegolten haben.
Wann die Zollbehörde ihre Arbeit wieder aufgenommen hat, ist uns nicht bekannt. Jedenfalls wird Habkirchen, in dem Buch „Mariannen von der Leyen“ von Ludwig Eid, als Zollstation genannt. Mit dem Ausbau der Mandelbach Höhenstraße von Blieskastel nach Saargemünd der sogenannten „Saargeminer Chausee“, 1748 – 1758, (L. Eid) dürfte die Bedeutung der Zollstation Habkirchen zugenommen haben, da damit die Anbindung an das französische Straßennetz gebildet wurde. Es war Ein- und Ausfuhrzoll zu erheben. Insbesondere sind Kohlen und landwirtschaftliche Produkte ein- und ausgeführt worden. Geschmuggelt wurden Tabak, Wein und Güter des
täglichen Bedarfs.
Mit dem Einmarsch der französischen Revolutions-Armee 1793 und der Flucht der Regentin Marianne von der Leyen ist anzunehmen, dass die Aufgaben des Zolls an der Grenze erledigt waren. Es dauerte bis 1816. Im Friedensvertrag von Paris musste Frankreich die im Frieden von Luneville 1801 abgetretenen Gebiete auf dem linken Rheinufer an Deutschland zurückgeben. Der Wiener Kongress legte fest, dass unsere Gegend dem Königreich Bayern zugesprochen wurde.
Im Jahre 1816 richtete die bayerische Zollverwaltung eine Zollstation (später Zollamt) und einen Zoll-Wache-Streifendienst in Habkirchen ein. Dieses königlich bayerische Nebenzollamt 1. Klasse war das wichtigste Amt im pfälzischen Teil des Saarlandes und mit allen Befugnissen (Abfertigung
von Personen und Waren) ausgestattet. Nach dem Deutsch-Französischen Krieg 1870/71 wurden das Elsass und das Departement Moselle im Friedensvertrag von Frankfurt von Frankreich abgetreten und als Reichsland Elsass-Lothringen dem deutschen Kaiserreich angeschlossen.
Die Zollbehörden sind nun an die neue Grenze verlegt worden und nahmen ab 01.01.1872 ihren Dienst auf.
Mit Ende des Ersten Weltkrieges wurden die alten, vor 1872 geltenden Grenzen, wieder in Kraft gesetzt. Dies galt jedoch nicht für das nunmehr geschaffene Saargebiet, das vom Deutschen Reich abgetrennt wurde. Die Zollhoheit ging an die französische Zollverwaltung über. Nach der Saargebietsabstimmung am 13.01.1935, bei der über 90 % der Saarländer für den Anschluss an Deutschland gestimmt hatten, nahmen am 01.03.1935 Beamte der Reichszollverwaltung ihren Dienst in Habkirchen auf. Mit Beginn des Zweiten Weltkrieges am 01.09.1939 wurde die Arbeit des Zolldienstes eingestellt.
1942 ist Elsass-Lothringen, nach der Niederlage Frankreichs, erneut an das Reich angegliedert worden. Die Zollbeamten mussten wieder einmal ihre Koffer packen. Nach Beendigung des für Deutschland verlorenen Krieges wurde das Saarland erneut aus dem Deutschen Reich ausgegliedert und als mehr oder weniger unabhängiger Staat gegründet. Die Zollhoheit ging erneut an Frankreich über. Die Zollstationen lagen damals an der Grenze zu Rheinland-Pfalz.
Die Saarabstimmung am 23.08.1955 erbrachte einen Sieg der sogenannten „Nein-Sager“, die das vorgeschlagene Saarstatut abgelehnt hatten, das eine weitgehend staatliche Eigenständigkeit für das Saarland vorgesehen hatte. Im Juli 1957 wurde das Saarland als 13. Bundesland in die Bundesrepublik Deutschland aufgenommen.
Allerdings erfolgte der wirtschaftliche Anschluss erst am 06.07.1959, dem „Tag X“.
Nunmehr kamen Bundesdeutsche Zollbeamte nach Habkirchen. Das Zollamt an der alten Brücke und die Grenzaufsichtsstelle (Streifendienst) begannen ihren Dienst.
Am 01.11.1964 wurde das Zollamt Habkirchen auf französisches Gebiet hinter der neuen Bliesbrücke unter dem Namen „Deutsches Zollamt Frauenberg“ verlegt. Dort verblieben die Zöllner bis zur Öffnung der Grenzen am 01.01.1993. Damit ging eine jahrhunderte lange, wechselvolle Zoll-
geschichte in Habkirchen zu Ende. Für die Nachwelt wird diese Geschichte in dem 1993 eingerichteten Zollmuseum in den Räumen des alten Zollamtes dokumentiert.


Kontakt
Museumsleiter
Franz-Josef Fries
Blieskastelerstr. 2
66399 Habkirchen
Tel.: 06804 6871
Email: info@zollmuseum-habkirchen.de

Öffnungszeiten
Jeden 3. Sonntag
im Monat
14.00 bis 17.00 Uhr
Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Voranmeldung möglich.

Eintrittspreis
Kostenlos